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Mindestlohn oder Grundeinkommen?

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Oft stellt sich die Frage nach dem Verhältnis zwischen dem Grundeinkommen und einem Mindestlohn. Manchmal werden beide Begriffe sogar verwechselt. In diesem Beitrag bringt Gabriel Barta einige Argumente zu dem angesprochenen Thema.

Editor

Die Basis beider Systeme, sowohl in theoretischer wie in praktischer Hinsicht, ist grundverschieden:

  • Während der gesetzliche Mindestlohn der Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine externe Regel aufbürdet, handelt es sich beim Grundeinkommen nicht um eine Regel, sondern um einen von jeglichem Arbeitsverhältnis unabhängigen, effektiven Geldtransfer von der Gesellschaft hin zur Individualperson.
  • In dem einen Fall wird der damit verbundene Aufwand ausschliesslich dem Arbeitgeber angelastet, während im anderen die Ressourcen der ganzen Gesellschaft dafür stehen müssen. Indirekt sind darin auch Mittel der Arbeitgeber enthalten, aber ebenso zahlreiche andere Ressourcen.
  • Die vom Mindestlohn gezielte Einkommensverbesserung betrifft ausschliesslich in einem Arbeitsverhältnis stehende Kleinverdiener; Ziel des Grundeinkommens ist es hingegen, ein Grundrecht eines jeden Einwohners umzusetzen, gleich ob Gross- oder Kleinverdiener, gleich ob beschäftigt oder nicht.

Es trifft dennoch zu, dass beide Systeme zur Verbesserung der Lage der armutsbetroffenen Bevölkerung beitragen sollen und darin einen gemeinsamen Nenner finden. Solche Personen, deren spezifisches Problem dringend gelöst werden muss, sind oft Befürworter beider Systeme — die übrigens problemlos kompatibel sind. Doch weil heute das Problem der working poor nur einen Teil der Motive für das Grundeinkommen ausmacht und weil viele seiner Befürworter andere Aspekte für grundsätzlicher oder vielversprechender halten, kann ein Mindestlohn keinesfalls als Alternative zum Grundeinkommen gelten und noch weniger das Grundeinkommen überflüssig machen.

Die Frage der möglichen Wechselwirkungen zwischen beiden Systemen bzw. ihrer gegenseitigen Beeinflussung ist komplexer. Zwar versteht sich von selbst, dass ein dem Grundeinkommen hinzugefügter Mindestlohn nicht mehr so hoch angesetzt werden müsste, wie ein als einzige Einkommensquelle konzipierter Mindestlohn. Gleichwohl besteht kein Konsens — auch nicht bei den Befürwortern eines Mindestlohns — darüber, ob ein Mindestlohn auch unter den vom Grundeinkommen modifizierten Rahmenbedingungen weiterhin notwendig sei oder nicht. Ebensowenig besteht Einstimmigkeit über die Auswirkungen auf die Finanzen der Unternehmer und damit auch über die Beschäftigung, weder was den Mindestlohn betrifft, noch was das Grundeinkommen oder beide zusammen angeht.

Aus diesen Überlegungen über Motive und Effekte beider Systeme geht klar hervor, dass ihre politische Verankerung ganz und gar nicht dieselbe ist. Der gesetzliche Mindestlohn ist eine Forderung der Linken, ein Projekt derjenigen, die der Meinung sind, dass die staatlichen Regeln zur Verminderung der Ungleichheiten verstärkt werden müssen. Das bedingungslose Grundeinkommen schafft keine neue staatliche Regel — im Gegenteil, sofern es Veränderungen im Bereich der Sozialversicherungen impliziert, tendiert es eher zu einer Reduktion staatlicher Machtbefugnisse — aber es verändert die Beziehung zwischen der Gesellschaft und dem Individuum. Demzufolge handelt es sich um ein Projekt, das ebenso klar von der Rechten (liberalere Rahmenbedingung als heute) wie von der Linken (Verminderung der Armut) vertretbar ist und seine stärkste Begründung in den Rechten und Werten des Menschen und damit in einer unparteiischen Betrachtung findet.

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