Unterschriftsammlung

Die Eidgenössische Initiative 2 für ein BGE wurde in Form einer Petition eingereicht

initiative-petition @Bern

Etwas mehr als 70.000 Unterschriften wurden am letzten Dienstag bei der Bundeskanzlei eingereicht.

Die Initiative mit dem Titel "Leben in Würde - für ein finanzierbares bedingungsloses Grundeinkommen" hatte zum Ziel, das Recht auf ein Leben in Würde und Selbstbestimmung zu garantieren.

Die Höhe des Grundeinkommens wäre in einem Gesetz festgelegt worden. Das Grundeinkommen für alle im Land wohnhaften Personen hätte durch einen Anteil des von der Volkswirtschaft erwirtschafteten Reichtums finanziert werden sollen, z. B. durch eine Mikrosteuer auf alle Transaktionen oder eine direkte Abgabe auf Unternehmensebene.

Das aus einer Gruppe unabhängiger Personen bestehende Initiativkomitee, dem unter anderem Oswald Sigg, ehemaliger Vizekanzler der Eidgenossenschaft, angehört, reichte am 21. März die rund 70'000 erhaltenen Paraphen in Form einer Petition bei der Bundeskanzlei ein. [+]

BGE Eidgenössische Volksinitiative 2: Community takeover

A signature collector in the street
Raffael Wüthrich, Koordinator, bei der Unterschriftensammlung auf der Strasse

Die Hälfte der Unterschriften für die zweite eidgenössische Volksinitiative für ein BGE sind gesammelt. Nun bleiben aber nur noch vier Monate , um die restlichen 60'000 Unterschriften erfolgreich zu sammeln. Das Komitee der Initiative "Leben in Würde - Für ein finanzierbares bedingungsloses Grundeinkommen" hat daher beschlossen, die Strategie zu ändern und das Schicksal der Initiative in die Hände der Basis, der Grundeinkommensbewegung und all der Organisationen und Personen, die das BGE unterstützen, zu legen. Das wird aber nur funktionieren, wenn sich viele Menschen die Initiative zu eigen machen und alle Kräfte gebündelt werden, um auf der Straße die fehlenden Unterschriften zu sammeln. Alle, die können, sind aufgerufen, Unterschriften zu sammeln und die Sammlung im persönlichen Umfeld bekannt zu machen

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Die wichtigsten Informationen und Handlungsmöglichkeiten zu dieser letzten Phase sind auf der Website der Initiative und in der folgenden Botschaft von Raffael Wüthrich, dem Koordinator der Kampagne, zusammengefasst: [+]

Unterstützen Sie die 2. eidgenössische Initiative für das BGE!

Die Unterschriftensammlung für die zweite Volksinitiative für ein bedingungsloses Grundeinkommen läuft seit einigen Monaten.Doch noch immer wissen zu wenige Menschen davon und die Sammlung kommt nur mühsam voran. Wir würden uns daher freuen, wenn Sie uns im Rahmen Ihrer Möglichkeiten bei der erfolgreichen Durchführung der Unterschriftensammlung unterstützen würden. Daher die folgenden Bitten:

PRESSEMITTEILUNG: Petition für das BGE an den Walliser Verfassungsrat

  PRESSEMITTEILUNG  

Kollektiver Vorschlag an die Versammlung des Walliser Verfassungsrates

Das Kollektiv BIEN-Wallis, dessen Ziel die Verankerung des bedingungslosen Grundeinkommens in der neuen Verfassung des Kantons Wallis ist, wurde am Mittwoch, den 20. November 2019 in Sion gegründet. Um dieses Ziel zu erreichen, hat das Kollektiv am 1. Dezember 2019 einen kollektiven Antrag in Form einer Petition an die Walliser Konstituierende Versammlung eingereicht. Es wurden dafür bereits mehr als 500 Unterschriften gesammelt. [+]

Anhang: 

Österreich stimmt über Grundeinkommen ab

Alle Erwachsenen sollen jeden Monat bedingungslos 1200 Euro erhalten. Das verlangt eine Volksinitiative. Klappt in Österreich, was in der Schweiz scheiterte?

Quelle: Tagesanzeiger vom 19. November 2019

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Die Auszahlung soll allen Bürgern «ein Leben in Freiheit, Würde und Selbstbestimmung» ermöglichen, heisst es in der offiziellen Begründung für das Volksbegehren. Foto: iStockphoto.

Die Österreicher dürfen in dieser Woche ihre Stimme für ein bedingungsloses Grundeinkommen abgeben. Seit gestern Montag und noch bis 25. November läuft die Eintragungsfrist für ein Volksbegehren. Die Initianten fordern, dass jedem österreichischen Staatsbürger über 18 Jahren an jedem Monatsanfang 1200 Euro ausgezahlt werden.

Unterzeichnet werden kann das Volksbegehren online oder in jedem Gemeindeamt. Wenn es von mindestens 100’000 Stimmberechtigten unterstützt wird, muss sich das Parlament damit befassen. Allerdings reicht eine blosse Debatte, ein entsprechender Gesetzentwurf muss nicht daraus folgen.

Finanziert soll es über eine Finanztransaktion-Steuer werden

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