Dem Stadtrat von Lausanne wurde vorgeschlagen, sich mit dem Versuch eines „Bedingungslosen Grundeinkommens (BGE)“ zu befassen.
Laurent Rebeaud, Stadtrat von Lausanne, reichte am 6. Oktober 2015 ein Postulat ein, mit welchem er die Gemeinde bat, eine Studie über Zweckmässigkeit und Machbarkeit eines BGE-Pilotprojekts im Hinblick auf das bedingungslose Einkommen auf lokaler Ebene zu veranlassen, wie das auch in rund dreissig holländischen Städten, darunter Utrecht, gemacht wurde.
Es geht nicht darum, ein echtes BGE einzuführen, das nur auf nationaler Ebene verwirklicht werden könnte. Hauptziel des Projektes ist es, die Auswirkungen der Bedingungslosigkeit bei den Empfängern der Sozialhilfe zu untersuchen und zu prüfen, ob sie diese Bedingungslosigkeit ermutigt oder nicht, Initiativen zu ergreifen, Arbeit zu suchen und sich in der Gesellschaft nützlich zu machen.
Das Postulat wird zuerst einer Kommission zur vorbereitenden Prüfung vorgelegt, welche dem Gemeinderat die Ablehnung des Postulats vorschlagen oder es der Stadtverwaltung zurücksenden wird. Das kann zwischen 4 und 12 Monate dauern. Geht das Postulat an die Stadtverwaltung zurück, so muss diese in Form eines Berichts über Machbarkeit und Opportunität, im besten Fall eines Ausführungsprojektes darauf antworten. Da das Problem komplex ist und die Teilnahme externer Partner impliziert (etwa die Universität), würde die Umsetzung des Projekts ein Jahr brauchen, wenn nicht mehr.
Gemäss ihrer Definition des Grundeinkommens betont BIEN Schweiz:
Der Teil der Sozialleistungen, der über das bedingungslose Grundeinkommen hinaus ausbezahlt wird, zum Beispiel gewisse Ergänzungsleistungen, beibehalten werden sollen.
Text des Postulats im Attach weiter unten.
Links:
[1] https://bien.ch/sites/bien/files/misc/story/2015/10/postulat_bge_lausanne_rebeaud.pdf