Bedingungslos: Wir verstehen das Grundeinkommen als BürgerInnenrecht, das nicht von Bedingungen (z.B. Arbeitszwang, Verpflichtung zu gemeinnütziger Tätigkeit, geschlechterrollenkonformes Verhalten, Einkommens- und Vermögenssituation) abhängig gemacht werden kann.


Allgemein: Alle Bürgerinnen und Bürger, alle Bewohnerinnen und Bewohner des betreffenden Landes müssen tatsächlich in den Genuss dieser Leistung kommen. Angestrebt wird diese Leistung in ganz Europa und grundsätzlich weltweit.


Personenbezogen: Jede Frau, jeder Mann, jedes Kind hat individuell ein Recht auf Grundeinkommen. Es darf nicht abhängig gemacht werden von der eigenen Einkommens- und Vermögenssituation oder der eines Familienmitgliedes bzw. einer MitbewohnerIn. Nur so können Kontrollen im persönlichen Bereich vermieden werden und die Freiheit persönlicher Entscheidungen gewahrt bleiben.


Teilhabesichernd Höhe: Die zur Verfügung gestellte Summe soll ein bescheidenes, aber dem sozialen und kulturellen Standard der Gesellschaft entsprechendes Leben im jeweiligen Land ermöglichen, materielle Armut vermeiden und die gesellschaftliche Teilhabe sichern. Das bedeutet, dass der Betrag mindestens die Armutsrisikogrenze gemäß EU-Standard erreichen müsste (das sind 60% des sogenannten nationalen mediangemittelten Nettoäquivalenzeinkommens).