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Finanzkrise und Sozialhilfe - oder Grundeinkommen?

Medienmitteliung der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS):

Der Konjunkturrückgang dürfte sich mit Verzögerung in einer deutlichen Verschlechterung der Arbeitsmarktlage im Verlauf des nächsten Jahres niederschlagen (rückläufige Beschäftigung und steigende Arbeitslosigkeit). Erst im späteren Verlauf von 2010 rechnen die offiziellen Konjunkturprognosen mit einer allmählichen Erholung der Beschäftigung. Im Jahresdurchschnitt wird für 2009 mit einer Arbeitslosenquote von 3,3 % und für 2010 mit einer Quote von 4,3 % gerechnet. Dies entspricht einer Zahl von rund 140'000 Arbeitslosen Ende 2009 und 160'000 Arbeitslosen im Folgejahr. Letztmals sind die Arbeitslosenzahlen in den Jahren 2002 bis 2004 in dieser Weise angestiegen.
 


Erfahrungsgemäss führt die Zunahme der Arbeitslosigkeit mit einer weiteren zeitlichen Verzögerung auch zu einem markanten Anstieg der Sozialhilfe bedürftigen Personen. Da es erst seit 2004 eine nationale Statistik zum Sozialhilfebezug gibt, können keine genauen Vergleiche angestellt werden. Immerhin lassen kantonale und kommunale Vergleichszahlen Schätzungen zu. In Folge der letzten Rezession hatten die Fallzahlen in der Sozialhilfe zwischen 30 und 50 Prozent zugenommen. Sollte sich diese Entwicklung wiederholen, so wäre mit einem gesamtschweizerischen Anstieg der Fallzahlen von rund 250'000 auf weit über 300'000 in den kommenden drei Jahren zu rechnen.
 
Antizyklische Politik gefragt
 
Erfahrungsgemäss noch stärker als die Fallzahlen steigen die Ausgaben für die Sozialhilfe.
In Phasen der Rezession fällt der Anstieg der Ausgaben in der Sozialhilfe zeitgleich zusammen mit dem Einbruch der Steuereinnahmen von Kantonen und Gemeinden. Dieser erfolgt ebenfalls mit einer zeitlichen Verzögerung. Es ist also damit zu rechnen, dass der Druck auf die Sozialhilfe massiv zunehmen wird, da diese über keine Finanzierungsgefässe verfügt, welche konjunkturelle Schwankungen ausgleichen könnten.


Die SKOS empfiehlt den Kantonen und Gemeinden rechtzeitig Massnahmen einzuleiten, um der sich abzeichnenden Entwicklung entgegen zu wirken. Insbesondere geht es darum, die Sozialdienste personell angemessen auszustatten. Die SKOS empfiehlt im Weiteren, den Ausbau von Beschäftigungs- und Qualifikationsprogrammen vorzusehen. Es ist damit zu rechnen, dass Personen, die in der Hochkonjunktur noch einen Arbeitsplatz, wenn auch oft nur einen prekären erhalten konnten, diesen als Erste wieder verlieren. Oftmals ohne neue Ansprüche an die Arbeitslosenversicherung. Zudem werden gut qualifizierte Personen arbeitslos und später mit einer zeitlichen Verzögerung von Sozialhilfe abhängig.
 
Kein Abbau in Arbeitslosen- und Invalidenversicherung
 
Die SKOS ist der Auffassung, dass in der jetzigen Situation auf weitere Verschärfungen der Arbeitslosen- und Invalidenversicherung verzichtet werden sollte, um nicht zusätzlich Personen, die in nächster Zeit kaum Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben, in die Sozialhilfe abzudrängen.

 

Erstes Kommentar von BIEN-Schweiz:


Nach der Finanzkrise steht jetzt eine wirtschaftliche Rezession in Aussicht, und in solchen Phasen treten die Vorzüge eines bedingungslosen Grundeinkommens jeweils besonders klar zu Tage. Egal, ob es sich um einen zyklischen Anpassungsschritt oder um strukturelle Verschiebungen handelt, das Grundeinkommen  bietet ohne jeglichen administrativen Aufwand jene unerlässliche Grundsicherung für alle zu jedem Zeitpunkt, welche die nötigen Veränderungen und Umstellungen in der Wirtschaft und in der Gesellschaft abfedert und somit Anpassungen und Modernisierungen erleichtert und  fördert. Zudem  garantiert es auch einen stabilen Basiskonsum, der gegenwärtig in den entwickelten Ländern als zentraler Pfeiler von Konjunkturprogrammen gefördert wird (auch in der Schweiz liegen solche Forderungen vor).  Dabei ist das bedingungslose Grundeinkommen trotzdem kein Krisen-Einkommen, sondern ein modernes Modell für den Normalfall.

Darüber hinaus wird es notwendig sein,  die Wechselwirkungen zwischen Weltwirtschaft im aktuellen Zustand und begingungslosem Grundeinkommen als Eckstein neuer Rahmenbedingungen noch eingehender zu untersuchen.
 

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