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Die Höhe des Grundeinkommens

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Neben der Bedingungslosigkeit ist der wichtigste Aspekt des Grundeinkommens die Höhe.

Gemäss der Charta von BIEN-Schweiz erlaubt es das Grundeinkommen «allen BewohnerInnen, ihre Grundbedürfnisse zu befriedigen und in Würde zu leben», was heisst, dass es eine angemessene Höhe ausweisen muss (ausreichend für die Grundbedürfnisse bei Ernährung usw., aber auch im kulturellen Bereich). Das Grundeinkommen kann mit anderen Worten nicht ein «Armutseinkommen» sein.

In der Praxis kann dieses Ziel mit unterschiedlichen Strategien erreicht werden:

  • Man behält die bestehenden Sozialversicherungen und Sozialleistungen bei, verrechnet sie aber mit dem Grundeinkommen. Die Berechtigten erhalten nur jenen Betrag der Leistung oder der Rente, welcher über das Grundeinkommen hinausgeht. In diesem Fall kann das Grundeinkommen zu Beginn unter unseren Forderungen liegen und anschliessend nach und nach angehoben werden.

Vorteil: Man hat Zeit, um sich an eine neue Situation zu gewöhnen; das System greift zuerst dort, wo es am nötigsten ist. Die durchschnittlichen BürgerInnen werden nicht allzu sehr erschreckt.

Nachteil: Im Rahmen der politischen Auseinandersetzung haben Provisorien die Tendenz, dauerhaften Charakter anzunehmen; zudem kann eine solche Lösung als Vorwand für einen Abbau der sozialen Sicherung dienen.

  • Das Grundeinkommen löst die bestehenden Sozialversicherungen und Sozialleistungen im Wesentlichen ab. In diesem Fall muss der Betrag von Anfang an effektiv unserer Definition entsprechen.

Vorteil: Alle Versuche, die soziale Sicherung abzubauen, werden im Keim erstickt, da wir sie eigentlich selber demontieren und an ihrer Stelle ein neues System einrichten.

Nachteil: Es muss eine Institution für Sonderfälle geschaffen werden, bei denen auch der Betrag gemäss unserer Definition nicht ausreicht (es ist nicht einmal auszuschliessen, dass bei gewissen extremen Konstellationen gewisse Betroffene im aktuellen System besser fahren).

Die Kosten dieser Sonderinstitution lassen sich zweifellos in Grenzen halten, aber an einen völligen Verzicht ist nicht zu denken.

 

  • Ein weiterer Ansatz zur Bestimmung der Höhe des Grundeinkommens leitet sich aus dem Grundsatz der Kostenneutralität ab; dazu nimmt man als Ausgangslage das aktuelle Sozialbudget (plus Subventionen), entsprechend rund einem Drittel des BIP, und ermittelt daraus das Grundeinkommen für die einzelnen Personen, d.h. einen Drittel der Wertschöpfung als fixe Quote, unabhängig von der Entwicklung. Die Gefahr bei diesem Ansatz liegt darin, dass er generell das wieder verbindet, was man individuell voneinander entkoppelt hat, nämlich Einkommen und Wertschöpfung. Konkret würde eine wirkliche Bestätigung der vermuteten Faulheit, übertriebenen Lohnforderungen oder massloser Gewinne dazu führen, dass die Gesamtwirtschaft abnähme und damit auch der vorhandene Betrag für das Grundeinkommen. Trotzdem handelt es sich hier um einen interessanten Gedanken, nicht zuletzt deshalb, weil das Grundeinkommen auf dieser Grundlage auch gemäss einem objektiven Kriterium international umgesetzt werden könnte.


 

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