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Europäische BürgerInnen-Initiative für die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens

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Definitiver Text an die Europäische Kommission eingereicht

Nach mehreren Vorbereitungssitzungen (Kickoff in Wien im Oktober 2011, gefolgt von Treffen in Brüssel und Paris) konnte der definitive Text der Europäischen BürgerInnen-Initiative für die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens an die Europäische Kommission eingereicht werden. Der Inhalt lautet wie folgt:

Die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner fordern die EU-Kommission auf, alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel und Möglichkeiten auszuschöpfen, um die Einführung eines Bedingungslosen Grundeinkommens aktiv voranzutreiben. Gemäss den EU-Zielen, soziale Diskriminierung zu bekämpfen sowie soziale Gerechtigkeit und sozialen Schutz zu fördern, und allen Menschen bedingungslos die materielle Existenz mit voller gesellschaftlicher Teilhabe zu bieten, bedarf es eines Rechtsakts der EU.

Der Stellenwert dieser Europäischen BürgerInnen-Initiative (EBI)

Die Europäische BürgerInnen-Initiative ist ein neues Instrument der Europäischen Union. Die InitiantInnen müssen in mindestens 7 Ländern der EU 1 Million Unterschriften sammeln (elektronische Unterschrift in der Mehrzahl der Länder möglich). Der Text hat keinen zwingenden Charakter; er verpflichtet die Kommission bloss, einen Vorschlag zu erarbeiten, der im Europäischen Parlament diskutiert wird. Es handelt sich also nicht um eine Initiative, wie wir sie kennen, sondern eher um eine Empfehlung. Dennoch handelt es sich für einen derart riesigen Organismus wie die Europäische Union um eine Innovation, die echte demokratische Elemente enthält. Man kann darin die Keimzelle einer zukünftigen Struktur sehen, welche es erlauben wird, die Bevölkerungen in die Entscheidprozesse mit einzubeziehen.

Die Europäische BürgerInnen-Initiative für ein bedingungsloses Grundeinkommen stellt somit ein durchaus schwaches Instrument dar, nicht zuletzt deshalb, weil die Europäische Union eigentlich gar nicht zuständig ist – die Sozialgesetzgebung ist Sache der Mitgliedstaaten. Dies erklärt zum Teil auch die etwas komplizierten Formulierungen. Dennoch kann sie es ermöglichen, dass eine Diskussion eingeleitet wird, sowohl auf EU-Ebene als auch in den Mitgliedstaaten; hier dürfte die Initiative in erster Linie ein ausgezeichnetes Vehikel darstellen, Leute rund um dieses Projekt zu mobilisieren, Informations- und Motivationsarbeit zu leisten und damit die Organisationsstrukturen der Bewegung für ein bedingungsloses Grundeinkommen innerhalb der Europäischen Union zu stärken und zum Teil überhaupt erst zu schaffen.

Registrierung und Lancierung der Kampagne

Die Europäische Union hat den Eingang des Initiativtextes bestätigt. Jetzt wird abgeklärt, ob er mit den bestehenden Normen vereinbar ist, insbesondere bezüglich der Zuständigkeit der Kommission bzw. des Parlamentes gegenüber den Mitgliedstaaten. Der entsprechende Registrierungsentscheid wird auf spätestens Anfang September erwartet. Damit können die Initianten anlässlich des Weltkongresses von BIEN vom 13.–16. September 2012 in München die Unterschriftensammlung offiziell lancieren (vorausgesetzt, der Entscheid fällt positiv aus). Bis dahin wird eine Webseite für die Initiative aufgeschaltet. Wir halten Euch auf dem Laufenden.

Mitgliedländer im Initiativkomitee

Als Initiativkomitee fungiert ein BürgerInnenkomitee, in dem VertreterInnen aus 14 Mitgliedstaaten der EU sitzen: Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Grossbritannien, Italien, Irland, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Slowenien, Slowakei und Spanien. Unterschriften werden aber auch in allen anderen EU-Staaten gesammelt.

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