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Europäische Bürger-Initiative : zweiter Anlauf !

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Im Frühling dieses Jahres hat die Europäische Union ein neues, «demokratisches» Instrument eingeführt, die sogenannte Europäische Bürgerinitiative. Dabei können 1 Mio. Unterzeichnende aus mindestens 7 Ländern der Europäischen Union von der Europäischen Kommission die Behandlung eines konkreten Themas verlangen, das den Gegenstand der Initiative bildet. Wenn sie zustande kommt, muss die Kommission einen Bericht erstellen, und sie kann das Thema auch dem Europäischen Parlament vorlegen oder selber im Sinne der Initiative aktiv werden. Anders gesagt, diese Initiative hat keinerlei verbindliche Konsequenz für die Kommission und für die EU-Organe. Trotzdem handelt es sich um ein Instrument, welches auf eindeutige Art und Weise den Willen einer grossen Anzahl europäischer Bürger zum Ausdruck bringt; deshalb wird die Initiative auch von vielen Menschen recht positiv eingestuft als allererster kleiner Schritt in Richtung einer Demokratisierung Europas.

Im Hinblick auf das Inkrafttreten dieses neuen Rechtes lud der Runde Tisch Grundeinkommen der deutschsprachigen Länder im Oktober 2011 in Wien zu einem Symposium ein, an dem eine Europäische Bürgerinitiative (EBI) vorbereitet werden sollte, mit der die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens in der ganzen EU gefordert wird. Es stellte sich aber schnell heraus, dass eine solche Forderung in keiner Weise Gegenstand einer EBI sein kann, da die Sozialgesetzgebung in die Kompetenz der Mitgliedstaaten fällt, was bedeutet, dass die EU bzw. die Kommission keine Interventionsmöglichkeiten haben und keinerlei supranationale Bestimmungen einführen können. Somit musste man andere Möglichkeiten untersuchen, was Gegenstand von Nachfolgetreffen war in Brüssel und in Paris, wo dann die definitive Version des Textes erstellt wurde. Im Monat Juli wurde der Initiativtext an die Europäische Kommission eingereicht in der Absicht, die Unterschriftensammlung anlässlich des BIEN-Weltkongresses im September 2012 in München offiziell zu starten.

Aber die Kommission verweigerte die Registrierung des Textes bzw. die Zulassung dieser Europäischen Bürgerinitiative für ein Grundeinkommen, hauptsächlich deswegen, weil im Text von einem Rechtsakt der Kommission die Rede war, was wie erwähnt unmöglich ist wegen der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten. Statt die Lancierung der EBI zugunsten eines bedingungslosen Grundeinkommens vorzunehmen, benutzten die Vertreter und Unterstützer der Initiative die Gelegenheit, um das Projekt nochmals zu diskutieren, insbesondere die Möglichkeiten, die Sache trotzdem voranzutreiben Anlässlich eines Treffens am 16. September wurde entschieden, die Initiative neu zu formulieren. Jetzt stützt sie sich hauptsächlich auf Art 156 des Vertrags über das Funktionieren der Europäischen Union ab (ungefährer Inhalt: Im Hinblick auf die Realisierung der Ziele gemäss Art. 151 unterstützt die Europäische Kommission die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten und fördert ihre Kooperation, vor allem bezüglich der Beschäftigung, der Arbeitsgesetzgebung usw., und sie kann in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten Studien in Auftrag geben, Konsultationen in die Wege leisten usw. usf.). Der definitive Text wird im November anlässlich eines weiteren Treffens in Florenz nochmals diskutiert und anschliessend erneut an die Europäische Kommission eingereicht.

Man kann sich fragen, ob es die Mühe lohnt, 1 Mio. Unterschriften zu sammeln, um von der Europäischen Kommission zu verlangen, dass sie eine Studie in Auftrag gibt zum Grundeinkommen, und dies mit einem Instrument, das in seiner aktuellen Ausformung extrem schwach ist, wie man sofort sieht. Aber die Tatsache bleibt bestehen, dass eine Million Unterschriften durchaus ihr Gewicht haben (siehe oben). Zudem erlaubt es die Initiativen den Organisationen, welche sich für ein Grundeinkommen einsetzen, mit verschiedenen Öffentlichkeits- und PR-Aktionen die Idee in der Bevölkerung bekannt zu machen, und zwar in einem explizit europäischen Zusammenhang. So kommen denn die Personen, welche die Initiative vortragen, aus 14 verschiedenen EU-Mitgliedstaaten: Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Grossbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Österreich, Polen, die Slowakei und Slowenien; bei den 7 Mitgliedern des Initiativkomitees handelt es sich um Klaus Sambor (Österreich, Präsident), Ronald Blaschke (Deutschland, Vizepräsident), Stanislas Jourdan (Frankreich), Borja Barrague Calvo (Spanien), Sepp Kusstatscher (Italien), Anne Miller (Grossbritannien) und Branko Gerlic (Slowenien).

Der definitive Text (aktueller Stand) kann hier heruntergeladen werden.

 

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