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Motion im Nationalrat eingereicht

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Die grüne Zürcher Nationalrätin Katharina Prelicz-Huber hat am 4. März die folgende Motion eingereicht, mitunterzeichnet von der grossen Mehrheit der Fraktion der grünen Partei. Der Vorstoss zielt zwar nicht direkt auf die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens, aber die darin aufgestellten Forderungen stimmen weitgehend mit den Argumenten der Grundeinkommens-BefürworterInnen und von BIEN-Schweiz überein.

 Wir warten mit grossem Interesse auf die entsprechenden parlamentarischen Diskussionen. Wir empfehlen unseren Mitgliedern und den an diesen Auseinandersetzungen interessierten Personen, in breiteren Kreisen auf diese Motion hinzuweisen. Wir werden über den Zeitpunkt der parlamentarischen Behandlung so früh wie möglich informieren.

 

Der Text der Motion:

Grundsicherung

 

Der Bundesrat wird aufgefordert, gestützt auf Art. 2, Absatz 2 und Art. 41, Abs. 1a der Bundesverfassung ein Gesetz zu formulieren, das jeder Person eine Grundsicherung gewährleistet.


Begründung:


Die sich abzeichnende Rezession wird sich in einer Zunahme der Erwerbslosigkeit (ca. 160'000 bis 2010) und der SozialhilfebezügerInnen (ca. 300'000 bis 2011), bzw. in noch stärker steigenden Sozialhilfekosten manifestieren (SKoS 1/09). Auch die Arbeitsplätze werden wegen Rationalisierungsmassnahmen weiter abnehmen, betroffen sind v.a. schlecht qualifizierte Personen.


Das Erwerbseinkommen gewährleistet für eine wachsende  Zahl der Bevölkerung keine ausreichende materielle Sicherung: Gemäss BFS lebten bereits 2005 360'000 (8,5%) der beschäftigten Bevölkerung an der Armutsgrenze. Ein Drittel erreichen das Existenzminimum mit ihrem Erwerbseinkommen nicht. Diese alarmierenden Zahlen werden deutlich steigen.
Gemäss Ergebnissen des NFP45 besteht dringender Handlungsbedarf u.a. bei der finanziellen Entlastung von Menschen an der Armutsgrenze.  Sie zeigen auch, dass tiefe Einkommen nicht nur die Sozialhilfekosten steigen lassen, sondern auch zusätzliche Gesundheitskosten generieren. Stark betroffen sind Familien.


Die Grundsicherung dient der Existenzsicherung für alle und verkörpert somit einen zukunftstauglichen Gesellschaftsvertrag. Armut, Existenzängste fallen weg.  Ökonomische Souveränität öffnet den Menschen  Freiräume, um in der Gesellschaft und im Arbeitsleben mitzugestalten, ehrenamtlich und solidarisch tätig zu sein, was in einer Demokratie zentral ist. Sie ist auch die Voraussetzung, dass Menschen konsumieren und damit die Wirtschaft ankurbeln: Eine klassische Win-Win-Situation.


Eine Grundsicherung ist für die Schweiz weitgehend kostenneutral und sofort realisierbar: Bei einer Annahme von 6,5 Mio. Vollrenten (Kinder die Hälfte) von Fr. 30'000.-/Person/Jahr kostet es den Staat 200 Milliarden. Die aktuellen Sozialleistungen belaufen sich auf 100 Milliarden (exkl. Pensionskassen). Der Mehraufwand von 100 Milliarden kann durch den Wegfall von Verwaltungskosten/ Sozialbürokratie und bisheriger Transferleistungen, durch grössere Wertschöpfung (erhöhte Nachfrage nach bedarfsgerechter Produktion und Dienstleistung) und einer Senkung der Herstellungskosten mehrheitlich aufgefangen, bzw. schrittweise ersetzt werden durch eine existenzsichernde Grundsicherung. (SKoS 4/08)


Die Grundsicherung, die auch in Deutschland und Österreich diskutiert wird, könnte bspw. mit monatlichen Beträgen oder mit der negativen Einkommenssteuer ausbezahlt und über Energie-, Erbschafts- oder Reichtumssteuern finanziert werden.
 


Urheberin : Katharina Prelicz-Huber


 

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